Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung können die Beiträge je nach Vereinbarung als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus geleistet werden. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, auch bei längerer Vertragsdauer; ist der Vertrag kürzer als ein Jahr, richtet sich die Periode nach der Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dabei sind folgende Zahlungsweisen möglich:
- durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt. Wie oft, hängt von der Vereinbarung ab: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmaliger Beitrag. Für die Berechnung gilt in der Regel ein Zeitraum von einem Jahr, selbst wenn der Vertrag über eine längere Zeit läuft. Nur bei einem Vertrag von weniger als einem Jahr ist dieser Zeitraum genauso lang wie die Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, oder es wird ein Einmalbeitrag gezahlt. In allen Fällen erfolgt die Zahlung im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025