Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt der Versicherer neben dem eigentlichen Sachschaden auch bestimmte Folgekosten, sofern sie durch einen Versicherungsfall erforderlich wurden und tatsächlich angefallen sind. Dazu zählen unter anderem Aufräumungskosten, Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten sowie Reparaturkosten für Gebäude- und Leitungswasserschäden. Für einzelne Positionen gelten zeitliche und betragsmäßige Grenzen.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 90 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 50 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 90 Tagen.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem reinen Schaden an den Sachen erstattet der Versicherer auch bestimmte Folgekosten, wenn sie wegen eines Versicherungsfalls nötig waren und wirklich angefallen sind. Dazu gehören zum Beispiel das Aufräumen, das Bewegen und Schützen von Sachen, eine Hotelunterbringung, Transport und Lagerung, Schlossänderungen, Bewachung sowie bestimmte Reparaturen an Gebäude- und Leitungswasserschäden. Für Hotel-, Lager- und Bewachungskosten gelten jeweils zeitliche Grenzen, bei den Hotelkosten zusätzlich ein Tageshöchstbetrag.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn ich nach einem Schaden nicht in der Wohnung bleiben kann?
Ja. Ist die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar geworden und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar, werden die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten ersetzt – bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens 90 Tage und höchstens 50 EUR pro Tag.
Wie lange werden Transport- und Lagerkosten für den Hausrat gezahlt?
Die Lagerkosten werden ersetzt, bis die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für 90 Tage. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach einem Einbruch versichert?
Ja, wenn Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub zählen dazu.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für neue Schlösser nach einem Schlüsselverlust?
Ja. Schlossänderungskosten werden ersetzt, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025