Zum Hausrat der GVO Versicherung in der Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld sowie fest oder locker eingebaute Möbel und Küchen, privat genutzte Antennen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Fall- und Gleitschirme, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere und teils sogar fremdes Eigentum im Haushalt.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle Gegenstände, die im Haushalt privat genutzt oder verbraucht werden. Auch Wertsachen und Bargeld zählen dazu, für sie gelten aber besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Zusätzlich sind unter bestimmten Bedingungen fest oder locker eingebaute Möbel und Küchen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Schirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere erfasst. Selbst fremdes Eigentum im Haushalt kann dazugehören – mit Ausnahme der Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Einbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt.
Gehören Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Sind auch Haustiere über den Hausrat erfasst?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern beziehungsweise Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025