In der Hausratversicherung der GVO Versicherung zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten. Für sie gilt eine Entschädigungsgrenze von 30 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, und außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten zusätzlich niedrigere Grenzen je nach Art der Wertsache.
Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht bereits zuvor genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
- 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 EUR, insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 5.000 EUR, insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 25 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 25.000 EUR, insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten – dazu zählen etwa Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und alte Antiquitäten. Außerdem wird beschrieben, was ein anerkannter Wertschutzschrank ist und welche Anforderungen an sein Gewicht oder seine Verankerung gestellt werden. Für Wertsachen gilt insgesamt eine Entschädigungsgrenze von 30 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Wer Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, muss zusätzlich niedrigere Grenzen je nach Art der Wertsache beachten.
Häufige Fragen
Was zählt in der Hausratversicherung als Wertsache?
Als Wertsachen gelten Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten – ausgenommen Möbelstücke.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Wertschutzschränke müssen durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Freistehende Schränke müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie fachmännisch nach Herstellervorschrift verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen entschädigt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall gesonderte Grenzen: 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 500 EUR für Bargeld und geladene Geldbeträge (außer Münzen über Nennwert), 10 Prozent, höchstens 5.000 EUR für Urkunden und Wertpapiere sowie 25 Prozent, höchstens 25.000 EUR für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin – jeweils höchstens der vereinbarte Betrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025