Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung schützt die Außenversicherung versicherte Sachen weltweit auch außerhalb des Versicherungsorts, solange sie dem Versicherungsnehmer gehören oder von ihm genutzt werden und sich nur vorübergehend – also nicht länger als drei Monate – anderswo befinden. Zusätzlich gilt der Schutz während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst und weiteren Freiwilligendiensten sowie unter besonderen Bedingungen bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erstreckt den Schutz für versicherte Sachen weltweit auf Orte außerhalb der eigenen Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Sachen dem Versicherungsnehmer oder Personen in seiner häuslichen Gemeinschaft gehören oder dienen und sich nur vorübergehend, also nicht länger als drei Monate, dort befinden. Während Ausbildung und bestimmten Freiwilligendiensten gilt der Schutz auch bei längerem Aufenthalt, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten jeweils besondere Bedingungen, und es greifen die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auch geschützt, wenn ich sie mit ins Ausland nehme?
Ja, außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern die Sachen Eigentum sind oder dem Gebrauch des Versicherungsnehmers bzw. der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen dienen und sich nur vorübergehend dort befinden.
Wie lange dürfen sich Sachen außerhalb des Versicherungsorts befinden?
Die Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während meiner Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes weiterhin versichert?
Ja, während der Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes besteht Versicherungsschutz – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Gilt die Außenversicherung auch bei Schäden durch Naturgefahren?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025