Nicht alles in der Wohnung zählt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung zum versicherten Hausrat: Ausgenommen sind unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge samt Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern, bereits gesondert versicherte Privatgegenstände sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind ausdrücklich als versicherter Bestandteil des Hausrats genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen anschließend durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat ihnen diesen Hausrat überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind, zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur dann versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Gegenstände die Hausratversicherung ausdrücklich nicht abdeckt. Dazu gehören etwa Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft samt Zubehör sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern. Auch Gegenstände, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind, sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz. Für die Wiederherstellung privater Daten gilt der Schutz nur bei einer zusätzlichen Vereinbarung.
Häufige Fragen
Sind Autos oder Anhänger über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören unabhängig von der Versicherungspflicht grundsätzlich nicht zum Hausrat, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern in meiner Wohnung versichert?
Grundsätzlich nicht. Er ist nur dann versichert, wenn der Versicherungsnehmer ihnen diesen Hausrat überlassen hat.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was gilt für Gegenstände, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind – etwa für Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025