Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung bleiben bestimmte Ereignisse grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie Schäden durch Innere Unruhen und durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese generellen Ausschlüsse gelten jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für die Hausratversicherung sind einige Schadenursachen von vornherein ausgeschlossen. Dazu zählen Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse wie Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, Schäden durch Innere Unruhen sowie Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. In allen drei Fällen greift der Ausschluss unabhängig davon, ob noch weitere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Wie sieht es bei Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung aus?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Auch hier gilt der Ausschluss ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet 'ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen'?
Das bedeutet, dass der jeweilige Ausschluss auch dann greift, wenn neben der ausgeschlossenen Ursache noch weitere Ursachen am Schaden beteiligt waren.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025