Der Versicherungsschutz der GVO Versicherung im Hausrat beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wann der Schutz tatsächlich greift, hängt jedoch davon ab, ob der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten besondere Folgen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Ob der Schutz aber wirklich greift, ist davon abhängig, dass der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Beginnt der Schutz auch dann, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Beginn zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt gilt nur vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025