Bei der GVO Versicherung Hausratversicherung kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres nach oben oder unten verändern, je nachdem ob der Vertrag im Quadratmetermodell oder im Versicherungssummenmodell geführt wird. Der Versicherer darf den Prämiensatz pro Quadratmeter Wohnfläche oder pro 1.000 EUR anpassen, wobei der geänderte Satz den gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen darf; nach einer Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht.
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich sind dabei die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Im Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Die Erhöhung wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Im Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000 EUR (Beitragssatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Die Erhöhung wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung wirksam. Sie ist in Textform zu erklären.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Hausratversicherung ist nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern kann sich zu Beginn eines Versicherungsjahres ändern – nach oben oder nach unten. Je nach vereinbartem Modell wird dabei der Prämiensatz pro Quadratmeter Wohnfläche oder pro 1.000 EUR angepasst, jedoch höchstens bis zum aktuell gültigen Tarifprämiensatz. Wird die Prämie erhöht, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform zu kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich mein Hausrat-Beitrag ändern?
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken – auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Die Änderung wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an.
Gibt es eine Obergrenze für die Beitragserhöhung?
Ja. Der geänderte Prämiensatz darf den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen. Das gilt sowohl im Quadratmetermodell (Prämiensatz in € pro Quadratmeter Wohnfläche) als auch im Versicherungssummenmodell (Beitragssatz in Promille pro 1.000 EUR).
Kann ich nach einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung wirksam und ist in Textform zu erklären.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025