Wer seinen Beitrag bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug unverschuldet, gilt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform noch als rechtzeitig, während bei selbst verschuldeten Fehlbuchungen das Lastschriftmandat gekündigt werden kann.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Zahlungsaufforderung wird in Textform abgegeben, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Möglich sind dabei zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren muss auf dem Konto zur Fälligkeit genug Geld für den Beitrag vorhanden sein. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn nach einer Aufforderung in Textform sofort gezahlt wird. Liegt das Scheitern dagegen am Versicherungsnehmer, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen; anfallende Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt fehlschlägt und ich das zu vertreten habe?
Dann ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. In der Kündigung weist er darauf hin, dass der Versicherungsnehmer den ausstehenden und die zukünftigen Beiträge selbst übermitteln muss.
Wer trägt die Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025