Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Bleibt der Beitrag aus, kann der Versicherer eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen – danach drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung, die jedoch bei Zahlung innerhalb eines Monats wieder unwirksam wird.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Regelung zur Leistungsfreiheit nach Mahnung bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist zu dem vereinbarten Zeitpunkt fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht und hat er die Verspätung zu vertreten, kommt er in Verzug; der Versicherer kann dann eine Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Tritt danach ein Versicherungsfall ein, während noch Verzug besteht, muss der Versicherer nicht leisten, und er darf den Vertrag fristlos kündigen. Wird innerhalb eines Monats gezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam, die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig wird der Folgebeitrag entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Welche Frist muss eine Mahnung mindestens einräumen?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform auf Kosten des Versicherungsnehmers und ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge samt Zinsen und Kosten einzeln beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Was passiert, wenn ich nach der Mahnung immer noch nicht zahle und ein Schaden eintritt?
Tritt nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Zusätzlich kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Frist von einem Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025