Nach einem Versicherungsfall in der Glasversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein, wobei je nach kündigender Partei unterschiedliche Zeitpunkte für die Wirksamkeit gelten.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erklärt werden und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Seite ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem selbst gewählten späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Ja, nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
In welcher Form muss die Kündigung erklärt werden?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019