Wer bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG eine Glasversicherung abschließt, kann Erklärungen zum Vertrag, zu Anzeige- und Informationspflichten sowie Zahlungen rechtswirksam gegenüber dem Versicherungsvertreter abgeben, denn dieser gilt als entsprechend bevollmächtigt. Er darf außerdem Versicherungsscheine und deren Nachträge an den Versicherungsnehmer übermitteln – und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss annehmen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Diese betreffen:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers verschiedene Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Ist die Vollmacht für Zahlungen beschränkt, gilt das gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er die Beschränkung bei der Zahlung kannte oder sie infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung wirksam beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf ich meine Prämie oder andere Zahlungen direkt an den Vertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Muss ich eine eingeschränkte Vollmacht des Vertreters bei Zahlungen gegen mich gelten lassen?
Nur dann, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder sie infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Wer übermittelt mir den Versicherungsschein?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019