Bei der Glasversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten wie eigenes Wissen und Handeln anrechnen lassen. Was Repräsentanten wissen oder tun, wirkt sich also unmittelbar auf die Position des Versicherungsnehmers aus.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer einen Repräsentanten einsetzt, trägt die Folgen von dessen Wissen und Handeln so, als wäre es sein eigenes. Kenntnis und Verhalten des Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer also unmittelbar zugerechnet.
Häufige Fragen
Werden mir die Handlungen meines Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt nur das Verhalten des Repräsentanten oder auch sein Wissen?
Beides. Sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten des Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019