Wer seinen Glasversicherungsvertrag bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG vorzeitig beendet, zahlt die Prämie nur anteilig für die Zeit, in der Versicherungsschutz bestand. Auch bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse ist geregelt, welcher Prämienanteil dem Versicherer zusteht und wann stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr fällig wird.
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und dass der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, muss man die Prämie nur für die Zeit zahlen, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei einem fristgerechten Widerruf erstattet der Versicherer den Anteil der Prämie für die Zeit nach dem Widerruf – bei fehlender Belehrung sogar zusätzlich die Prämie des ersten Versicherungsjahres, sofern keine Leistungen bezogen wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wegen nicht angezeigter Gefahrumstände behält der Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden seiner Erklärung. Fehlt das versicherte Interesse ganz, entfällt die Prämienpflicht, jedoch kann eine angemessene Geschäftsgebühr anfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Prämie, wenn ich meinen Glasversicherungsvertrag vorzeitig kündige?
Dem Versicherer steht für die laufende Versicherungsperiode nur der Prämienanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Wie wird die Prämie bei einem Widerruf innerhalb der zwei Wochen behandelt?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich die Prämie des ersten Versicherungsjahres erstattet, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse zu Beginn gar nicht besteht?
Nein, dann besteht keine Prämienpflicht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse dagegen versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht die Prämie bis zu seiner Kenntnis der Nichtigkeitsgründe zu.
Wie lange steht dem Versicherer die Prämie bei Rücktritt oder Anfechtung zu?
Bei Rücktritt wegen nicht angezeigter Gefahrumstände steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung. Erfolgt der Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahlter Erst- oder Einmalprämie, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019