Bei einem Glasschaden übernimmt die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG in ihrer Glasversicherung die Reparatur grundsätzlich als Sachleistung: Sie beauftragt selbst die Entsorgung der zerstörten Scheibe sowie Lieferung und Einbau einer gleichwertigen Sache am Schadenort. Besondere Aufwendungen wie Gerüste, Kräne oder Anstriche werden nur bei gesonderter Vereinbarung erstattet, und statt der Sachleistung ist im Einvernehmen auch eine Geldleistung möglich. Auch Notverglasung, die Berechnung der Kosten und die Anrechnung von Restwerten sind geregelt.
Entschädigung als Sachleistung
- Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
- Sachleistung bedeutet: Auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers werden die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgt sowie in gleicher Art und Güte an den Schadensort geliefert und wieder eingesetzt.
- Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese Aufwendungen werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist, und dann in der vereinbarten Höhe. Sind solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
- Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen entstehen, sowie keine Aufwendungen für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild. Hierzu erteilt der Versicherer auch keinen Auftrag.
Abweichende Entschädigungsleistung
- Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, der dem oben beschriebenen Leistungsumfang der Sachleistung entspricht.
- Darüber hinaus kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung/Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Kosten
- Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
- Die Kürzungen bei der Mehrwertsteuer gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall lässt der Versicherer die zerstörte oder beschädigte Scheibe in der Regel selbst entsorgen und durch eine gleichwertige ersetzen und einbauen – er beauftragt und bezahlt das direkt. Zusatzaufwand wie Gerüste, Kräne oder Anstriche ist nur dann abgedeckt, wenn dies besonders vereinbart wurde, und dann bis zur vereinbarten Höhe. Statt der Sachleistung ist im Einvernehmen auch eine Geldzahlung möglich; die Mehrwertsteuer wird jedoch nicht erstattet, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder sie nicht tatsächlich gezahlt hat. Zusätzlich sind Notverglasungen abgesichert, und Restwerte werden angerechnet.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Glasschaden Geld ausgezahlt oder eine Reparatur?
Grundsätzlich gewährt der Versicherer eine Sachleistung: Er beauftragt und bezahlt die Entsorgung der beschädigten Sache sowie Lieferung und Einbau einer gleichwertigen Sache. Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer kann stattdessen der entsprechende Geldbetrag ersetzt werden. Zudem kann in Geld geleistet werden, wenn eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Werden Kosten für Gerüst oder Kran übernommen?
Besondere Aufwendungen wie Gerüste, Kräne, Anstriche oder die De- und Remontage von Vergitterungen sind von der Sachleistung ausgenommen. Sie werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist, und dann in der vereinbarten Höhe.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ebenso wird sie nicht erstattet, soweit der Versicherungsnehmer sie tatsächlich nicht gezahlt hat.
Kann ich eine Notverglasung selbst beauftragen?
Ja, das vorläufige Verschließen von Öffnungen kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019