Bei einem Glasschaden übernimmt die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG in ihrer Glasversicherung die notwendigen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen durch Notverschalungen oder Notverglasungen sowie für das Abfahren und Entsorgen der versicherten Sachen. Zusätzlich lassen sich weitere Kosten gesondert absichern, etwa für erschwertes Liefern und Montieren, für die Erneuerung von Anstrichen und Folien oder für das Beseitigen von Hindernissen beim Einsetzen von Ersatzscheiben.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für:
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
Gesondert versicherbar
Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für:
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten),
- die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen,
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Glasschaden zahlt der Versicherer auch bestimmte Folgekosten, die nach einem Versicherungsfall notwendig werden. Standardmäßig gehören dazu das vorläufige Verschließen von Öffnungen sowie das Abfahren und Entsorgen der versicherten Sachen. Weitere Kosten – etwa für erschwerte Montage, die Erneuerung von Anstrichen und Folien, das Beseitigen von Hindernissen oder Schäden an Umrahmungen und Alarmanlagen – sind nur dann bis zum vereinbarten Betrag mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind neben dem Glasschaden automatisch mitversichert?
Automatisch versichert sind die notwendigen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen durch Notverschalungen oder Notverglasungen sowie für das Abfahren der versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und deren Entsorgung.
Sind Kran- oder Gerüstkosten für schwer zugängliche Scheiben abgedeckt?
Zusätzliche Kosten, um die sich Lieferung und Montage durch die Lage der versicherten Sachen verteuern – zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten –, ersetzt der Versicherer nur bis zum vereinbarten Betrag, sofern dies gesondert vereinbart ist.
Werden Schäden an der Umrahmung oder an einer Alarmanlage übernommen?
Die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen ist gesondert versicherbar und wird bis zum jeweils vereinbarten Betrag ersetzt, wenn dies vereinbart wurde.
Zahlt die Versicherung auch für die Erneuerung von Folien oder Anstrichen auf der Scheibe?
Ja, die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen ist gesondert versicherbar und wird bis zum vereinbarten Betrag ersetzt, sofern dies vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019