In der Glasversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG sind die im Versicherungsschein bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Gläser versichert. Gesondert versicherbar sind unter anderem Kunststoffscheiben, Glaskeramik-Platten, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Sonnenkollektor-Scheiben, während optische Gläser, Hohlgläser, Photovoltaikanlagen und Bildschirme ausgeschlossen sind.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen:
- fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
Gesondert versicherbar
Gesondert versicherbar sind die folgenden, fertig eingesetzten oder montierten Sachen:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Platten aus Glaskeramik
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
- Photovoltaikanlagen
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsschein genannten, fest eingesetzten oder montierten Glasscheiben, -platten und -spiegel sowie künstlerisch bearbeitete Gläser. Einige weitere Sachen wie Kunststoffscheiben, Glaskeramik, Glasbausteine, Lichtkuppeln oder Sonnenkollektor-Scheiben lassen sich zusätzlich versichern. Bestimmte Gegenstände sind dagegen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, darunter optische Gläser, Hohlgläser, Photovoltaikanlagen, bereits beschädigte Sachen und Bildschirme elektronischer Geräte.
Häufige Fragen
Welche Glassachen sind ohne Zusatzvereinbarung versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Sind Kunststoffscheiben und Lichtkuppeln mitversichert?
Sie sind gesondert versicherbar. Dazu zählen fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich Rahmen sowie sonstige im Versicherungsschein ausdrücklich benannte Sachen.
Ist der Bildschirm eines Fernsehers oder ein Computer-Display versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, wie Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays, sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für bereits beschädigte Sachen?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, gehören zu den nicht versicherten Sachen. Ebenso ausgeschlossen sind optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel und Photovoltaikanlagen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019