In der Glasversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ebenso wenig zahlt der Versicherer für Schäden durch innere Unruhen sowie für Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie Schäden durch innere Unruhen. Auch Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob noch weitere Ursachen an dem Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg über diese Glasversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Zahlt der Versicherer bei Schäden durch innere Unruhen?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen von der Versicherung ausgeschlossen.
Wie sind Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung geregelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn noch andere Ursachen beteiligt waren?
Ja. Die genannten Ausschlüsse gelten jeweils ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019