Bei der Glasversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG gelten als Versicherungsort die Gebäude oder Gebäuderäume, die im Versicherungsschein genannt sind. Für versicherte bewegliche Sachen greift der Schutz nur, solange sie sich innerhalb dieses Versicherungsortes befinden.
Versicherungsorte sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Ist Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an den Orten, die im Versicherungsschein festgelegt sind – also den dort genannten Gebäuden oder Räumen. Sind auch bewegliche Sachen mitversichert, sind diese nur geschützt, wenn sie sich innerhalb dieses festgelegten Versicherungsortes befinden.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz genau?
Der Versicherungsschutz gilt an den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden oder Räumen von Gebäuden. Diese sind die Versicherungsorte.
Sind bewegliche Sachen auch außerhalb des Versicherungsortes geschützt?
Nein. Ist Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Wie erfahre ich, welche Räume oder Gebäude als Versicherungsort gelten?
Die Versicherungsorte sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019