Die Tierhaftpflicht der GVO Versicherung für Pferde springt auch dann ein, wenn Haftpflichtansprüche bei der privaten Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen und Turnieren zu Vereinszwecken entstehen – etwa bei Schauvorführungen, Pferderennen, Distanzritten und Turnieren einschließlich der Vorbereitungen dazu, und selbst dann, wenn ein fremder Dritter das Tier reitet oder führt. Entscheidend ist, dass mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die infolge privater Teilnahme zu Vereinszwecken entstehen. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn das Tier dort von einem fremden Dritten geritten oder geführt wird.
Ebenfalls mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Veranstaltungen wie:
- Schauvorführungen
- Pferderennen
- Distanzritte
- Turniere sowie die Vorbereitungen hierzu
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Was bedeutet das konkret?
Nimmt das Pferd privat und zu Vereinszwecken an reitsportlichen Veranstaltungen teil, sind Haftpflichtansprüche daraus mitversichert. Das gilt auch, wenn ein fremder Dritter das Tier reitet oder führt, sowie bei Schauvorführungen, Pferderennen, Distanzritten und Turnieren inklusive der Vorbereitungen. Der Schutz besteht nur, solange mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Häufige Fragen
Ist das Pferd auch bei Turnieren und Reitveranstaltungen versichert?
Ja, mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme zu Vereinszwecken sowie an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen, Distanzritten und Turnieren einschließlich der Vorbereitungen dazu.
Gilt der Schutz auch, wenn eine andere Person mein Pferd reitet?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Tier von einem fremden Dritten geritten oder geführt wird.
Was ist die Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022