Stirbt ein versichertes Pferd im direkten Zusammenhang mit einem erstattungspflichtigen Schadenfall oder wird eine Nottötung nötig, übernimmt die GVO Versicherung in der Tierhaftpflicht für Pferde die Kosten der Nottötung und auf Wunsch auch die Bestattung – jeweils bis zu einer festgelegten Höchstersatzleistung, inklusive Abholung und würdevoller Einäscherung.
Verstirbt das versicherte Pferd im direkten Zusammenhang mit einem aus diesem Vertrag zu erstattenden Schadenfall oder wird eine Nottötung erforderlich, übernimmt der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für:
- die erforderliche Nottötung und
- auf Wunsch auch die Kosten für eine Bestattung. Dies umfasst die Abholung am jeweiligen Standort sowie die würdevolle Einäscherung bzw. Bestattung des Pferdes.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 500 € für die Nottötung und 500 € für die Bestattung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Pferd wegen eines versicherten Schadenfalls stirbt oder notgetötet werden muss, trägt der Versicherer die Kosten der Nottötung. Auf Wunsch werden zusätzlich die Kosten für die Bestattung übernommen, einschließlich Abholung und würdevoller Einäscherung oder Bestattung. Für Nottötung und Bestattung gilt jeweils eine eigene Höchstgrenze pro Schadenfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Nottötung des Pferdes übernommen?
Wenn das versicherte Pferd im direkten Zusammenhang mit einem aus diesem Vertrag zu erstattenden Schadenfall verstirbt oder eine Nottötung erforderlich wird, übernimmt der Versicherer die entstehenden Kosten der Nottötung.
Sind auch die Kosten für die Bestattung des Pferdes abgedeckt?
Ja, auf Wunsch übernimmt der Versicherer auch die Kosten für eine Bestattung. Dazu gehören die Abholung am jeweiligen Standort sowie die würdevolle Einäscherung bzw. Bestattung des Pferdes.
Wie hoch ist die Erstattung für Nottötung und Bestattung?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 500 € für die Nottötung und 500 € für die Bestattung.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022