Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung für Pferde sind auch Schäden mitversichert, die beim Reiten mit oder ohne Sattel sowie beim Führen von Pferden mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung entstehen. Damit besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn das Pferd nicht auf herkömmliche Weise gezäumt oder geritten wird.
Eingeschlossen sind Schäden aus dem
- Reiten mit und ohne Sattel und
- Führen von Pferden mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn das Pferd ohne Sattel geritten wird oder mit oder ohne Sattel unterwegs ist. Ebenso sind Schäden abgedeckt, die beim Führen von Pferden mit einer gebisslosen oder ungewöhnlichen Zäumung entstehen. So bleibt der Schutz auch bei nicht herkömmlichen Reit- und Führweisen bestehen.
Häufige Fragen
Ist das Reiten ohne Sattel mitversichert?
Ja, eingeschlossen sind Schäden aus dem Reiten mit und ohne Sattel.
Besteht Versicherungsschutz auch bei gebissloser Zäumung?
Ja, Schäden aus dem Führen von Pferden mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung sind eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei einer ungewöhnlichen Zäumung?
Ja, Schäden aus dem Führen von Pferden mit ungewöhnlicher Zäumung sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022