Wer sein Pferd über die Tierhaftpflicht der GVO Versicherung zu therapeutischen Zwecken oder als Such- und Rettungstier einsetzt, ist auch dabei abgesichert: Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dieser privaten Nutzung der versicherten Tiere.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken sowie als Such- oder Rettungstier.
Was bedeutet das konkret?
Setzt der Versicherungsnehmer sein versichertes Tier privat für therapeutische Zwecke oder als Such- oder Rettungstier ein, greift der Versicherungsschutz. Auch die gesetzliche Haftpflicht aus dieser Nutzung ist damit abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist mein Pferd auch abgesichert, wenn ich es für therapeutische Zwecke einsetze?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch für den Einsatz als Such- oder Rettungstier?
Ja, die private Nutzung der versicherten Tiere als Such- oder Rettungstier ist ebenfalls mitversichert.
Ist auch die gewerbliche Nutzung zu diesen Zwecken abgedeckt?
Mitversichert ist die private Nutzung der versicherten Tiere. Zur gewerblichen Nutzung enthält der Abschnitt keine Angabe – das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022