Wer mit seinem Pferd nebenberuflich Geld verdient, ist bei der GVO Versicherung in der Tierhaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert – etwa beim Einsatz als Therapiepferd, bei Reitunterricht oder bei geführten Pferdeausflügen. Der Schutz greift jedoch nur, solange der Jahres-Gesamtumsatz höchstens 12.000 Euro beträgt und keine andere Haftpflichtversicherung dafür einsteht.
Mitversichert sind bestimmte freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeiten, die mit dem Pferd betrieben werden. Voraussetzung ist, dass sie auf eigene Rechnung, auf Dauer und mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeübt werden.
Zu diesen Tätigkeiten gehören:
- Einsatz als Therapiepferd
- Erteilung von Reitunterricht
- Durchführung und Leitung und/oder Beaufsichtigung von Veranstaltungen
- Durchführung und Leitung und/oder Beaufsichtigung von Pferdeausflügen und geführten Wanderungen
Der Versicherungsschutz besteht unter zwei Voraussetzungen:
- Der Jahres-Gesamtumsatz überschreitet 12.000 € nicht.
- Es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt du dein Pferd nebenberuflich, um damit Geld zu verdienen, sind einige dieser gewerblichen Tätigkeiten in der Tierhaftpflicht mit abgedeckt. Dazu zählen etwa der Einsatz als Therapiepferd, Reitunterricht sowie das Durchführen und Beaufsichtigen von Veranstaltungen oder geführten Pferdeausflügen und Wanderungen. Der Schutz gilt aber nur, wenn dein Jahresumsatz nicht über 12.000 € liegt und du dafür nicht bereits über eine andere Haftpflichtversicherung abgesichert bist.
Häufige Fragen
Welche gewerblichen Tätigkeiten mit dem Pferd sind mitversichert?
Mitversichert sind der Einsatz als Therapiepferd, die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung, Leitung und/oder Beaufsichtigung von Veranstaltungen sowie die Durchführung, Leitung und/oder Beaufsichtigung von Pferdeausflügen und geführten Wanderungen. Voraussetzung ist, dass sie auf eigene Rechnung, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Gibt es eine Umsatzgrenze für den Versicherungsschutz?
Ja. Der Jahres-Gesamtumsatz darf 12.000 € nicht überschreiten, damit der Versicherungsschutz besteht.
Bin ich auch versichert, wenn ich schon eine andere Haftpflichtversicherung habe?
Nein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022