Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung für Pferde sind Fohlen bis zu einem Alter von 18 Monaten kostenfrei über den bestehenden Vertrag des Muttertiers mitversichert, wenn sie im Besitz des Versicherungsnehmers sind und beim Muttertier bleiben. So besteht auch für den Nachwuchs Schutz bei der gesetzlichen Haftpflicht, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Fohlen, soweit diese nicht älter als 18 Monate sind.
Voraussetzung dafür ist, dass die Fohlen:
- im Besitz des Versicherungsnehmers sind,
- beim Muttertier bleiben,
- und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
Was bedeutet das konkret?
Fohlen sind über die Tierhaftpflicht des Muttertiers mitversichert, solange sie nicht älter als 18 Monate sind. Dafür müssen die Fohlen dem Versicherungsnehmer gehören und beim Muttertier bleiben. Zusätzlich muss das Muttertier selbst über diesen Vertrag versichert sein.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter sind Fohlen mitversichert?
Fohlen sind mitversichert, solange sie nicht älter als 18 Monate sind.
Welche Bedingungen müssen für die Mitversicherung eines Fohlens erfüllt sein?
Das Fohlen muss im Besitz des Versicherungsnehmers sein, beim Muttertier bleiben und das Muttertier muss über diesen Vertrag versichert sein.
Ist ein Fohlen automatisch mitversichert, wenn das Muttertier versichert ist?
Die Mitversicherung besteht, wenn das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist, das Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers ist, beim Muttertier bleibt und nicht älter als 18 Monate ist.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022