Wer als Halter von Reit- und Zugtieren wie Pferden, Kleinpferden, Ponys, Maultieren oder Eseln haftet, ist über die Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht abgesichert – und zwar im Umfang der weiteren Bestimmungen des Vertrags.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Halter von Reit- und Zugtieren. Dazu zählen Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel und ähnliche Tiere.
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn er ein Reit- oder Zugtier hält. Als solche Tiere gelten Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel und vergleichbare Tiere. Der Schutz gilt in dem Umfang, den die weiteren Bestimmungen des Vertrags festlegen.
Häufige Fragen
Welche Tiere fallen unter diesen Versicherungsschutz?
Erfasst sind Reit- und Zugtiere wie Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel und ähnliche Tiere.
Wessen Haftpflicht ist hier versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Halter der genannten Reit- und Zugtiere.
Gilt der Schutz unbegrenzt?
Nein, der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen des Vertrags.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022