Die Hundehaftpflicht der GVO Versicherung schützt den Versicherungsnehmer in seiner gesetzlichen Haftpflicht als Hundehalter, sofern die weiteren Bestimmungen des Vertrags erfüllt sind. Für Jagdhunde gilt eine Einschränkung: Besteht bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung, ist die Haftpflicht als Halter dieser Hunde nicht abgedeckt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter. Der Versicherungsschutz gilt im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist der Versicherungsnehmer, wenn er als Halter eines Hundes gesetzlich für einen Schaden haftbar gemacht wird. Der Schutz richtet sich nach den weiteren Bestimmungen des Vertrags. Für Jagdhunde gilt eine Ausnahme: Ist bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung vorhanden, greift dieser Schutz für die Haltung dieser Hunde nicht.
Häufige Fragen
Wer ist bei der Hundehaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter, und zwar im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn dafür bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Wonach richtet sich der genaue Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Versicherungsschutz gilt im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen des Vertrags.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022