Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung können Geschädigte auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden mehr als den gesetzlichen Zeitwert erhalten, wenn die Wiederbeschaffung oder Reparatur nachhaltig erfolgt – etwa mit klimafreundlichen Materialien oder Produkten mit Umwelt- und Fairtrade-Siegel. Voraussetzung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit anerkennt; die Mehrleistung ist auf 30 % über dem Zeitwert und höchstens 2.500 € begrenzt, und bestimmte Gegenstände sind ausgeschlossen.
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung, die über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinausgeht. Voraussetzung ist, dass die Wiederbeschaffung beziehungsweise Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen oder Produkte durchgeführt werden – zum Beispiel mit Umwelt- und Fairtrade-Siegel oder klimafreundlichen Materialien.
Die Leistung setzt außerdem voraus, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an folgenden Gegenständen:
- mobile Kommunikationsmittel jeder Art (zum Beispiel mobile Telefone, Pager)
- Computer jeder Art, auch tragbare Computersysteme (zum Beispiel Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparate
- tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (zum Beispiel MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware)
- Cerankochfelder
- Mietsachschäden
Die Höchstentschädigung des Versicherers ist je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert begrenzt, maximal jedoch 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Sachschaden entsteht, kann der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers mehr zahlen als nur den gesetzlich vorgesehenen Zeitwert. Das gilt, wenn die Wiederbeschaffung oder Reparatur nachhaltig erfolgt und der Versicherer diese Nachhaltigkeit anerkennt. Für bestimmte Gegenstände wie Handys, Computer, Brillen oder Kleidung gilt diese Mehrleistung nicht. Insgesamt zahlt der Versicherer höchstens 30 % über dem anerkannten Zeitwert, maximal 2.500 € je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung mehr als den Zeitwert, wenn ich nachhaltig repariere oder ersetze?
Ja. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer bei Sachschäden über den gesetzlichen Zeitwert hinaus, sofern die Wiederbeschaffung, Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen und Produkte durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit anerkennt.
Welche Gegenstände sind von der Mehrleistung für nachhaltigen Schadenersatz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind mobile Kommunikationsmittel jeder Art, Computer jeder Art einschließlich tragbarer Systeme, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen jeder Art, Mobiliar, Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware), Cerankochfelder sowie Mietsachschäden.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für nachhaltigen Schadenersatz?
Je Versicherungsfall ist die Höchstentschädigung auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert begrenzt, höchstens jedoch 2.500 €.
Gilt die Mehrleistung auch für gebrauchte Kleidung?
Kleidung ist grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch gilt eine Ausnahme für Second-Hand-Ware.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022