Beschädigt ein Tier privat gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Sachen, springt die Tierhaftpflicht der GVO Versicherung für den Versicherungsnehmer als Tierhalter ein – etwa bei Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen (auch Tierpensionen) sowie an Stallungen, Reithallen und Weiden. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden durch Abnutzung, bestimmte technische Anlagen und Geräte sowie Glasschäden, gegen die man sich gesondert versichern kann.
Mitversichert ist – abweichend von den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Tierhalter. Erfasst ist die Beschädigung von Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden. Dazu zählen:
- Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, Wohnräume und Räume in Gebäuden (auch Tierpensionen),
- Stallungen, Reithallen und Weiden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Tier des Versicherungsnehmers privat gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Objekte beschädigt, ist dieser Schaden über die Tierhaftpflicht abgedeckt. Das gilt zum Beispiel für Grundstücke, Gebäude, Wohnungen und Räume ebenso wie für Stallungen, Reithallen und Weiden. Nicht abgesichert sind allerdings Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung, Schäden an bestimmten technischen Anlagen und Geräten samt daraus folgender Vermögensschäden sowie Glasschäden, wenn dafür eine gesonderte Versicherung möglich ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden meines Tieres an einer gemieteten Wohnung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden – auch in Tierpensionen.
Welche Objekte fallen unter diesen Versicherungsschutz?
Erfasst sind privat gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, Wohnräume und Räume in Gebäuden (auch Tierpensionen) sowie Stallungen, Reithallen und Weiden.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß gedeckt?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Werden Glasschäden übernommen?
Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022