Wer mit seinem versicherten Pferd anderen Personen Reitunterricht gibt, ist über die Tierhaftpflicht der GVO Versicherung geschützt – vorausgesetzt, dieser Unterricht erfolgt unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Erteilung solchen Reitunterrichts ist damit ausdrücklich mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Erteilung von Reitunterricht. Voraussetzung ist, dass dieser Reitunterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Erteilt der Versicherungsnehmer Reitunterricht, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das gilt jedoch nur, solange der Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken gegeben wird.
Häufige Fragen
Ist Reitunterricht über die Tierhaftpflicht abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Erteilung von Reitunterricht ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch für gewerblichen Reitunterricht?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht nur, sofern der Reitunterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.
Wessen Haftpflicht ist bei der Erteilung von Reitunterricht mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Erteilung des Reitunterrichts.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022