Die GVO Versicherung stellt in ihrer Pferdehaftpflicht klar, welche Tätigkeiten rund ums Pferd mitversichert sind – vom Reiten eines fremden Pferdes als Tierhüter über die private Ausübung von Pferdesport, die Teilnahme an Turnieren und Reitunterricht bis hin zum Einsatz als Therapiepferd. Auch eine gewerbliche oder nebenberufliche Nutzung ist bis zu einem Jahresumsatz von 6.000 € abgesichert, wobei bestimmte Risiken wie die Jagd ausgeschlossen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhüter aus dem Mitführen oder Reiten eines fremden Pferdes. Voraussetzung ist, dass keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können (subsidiäre Deckung).
Ausübung von Pferdesport/Reitunterricht
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Ausübung von Pferdesport (zum Beispiel Distanz- und Wanderreiten, Voltigieren). Ebenfalls mitversichert ist die Teilnahme an Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen und Prüfungen.
Teilnahme an Veranstaltungen und Turnieren
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen (zum Beispiel Turnieren, Pferderennen), an Schauvorführungen sowie aus den Vorbereitungen hierzu (Training).
Mitversichert ist zudem die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme sowie Ansprüche der anderen Teilnehmer.
Therapiepferd
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung beziehungsweise Überlassung des Pferdes als Therapiepferd.
Reitunterricht
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Reitunterricht.
Gewerbliche Nutzung / nebenberufliche Tätigkeiten
Mitversichert ist – in Erweiterung – die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung der nachfolgend genannten Tätigkeiten mit dem Pferd betrieben wird:
- Erteilung von Reitunterricht in der Theorie und Praxis sowie die Beaufsichtigung der Reitschüler
- Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Veranstaltungen, wie Turnieren, Prüfungen, Umzügen
- Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Reitausflügen und geführten Wanderungen/Ausritten
- Einsatz des versicherten Pferdes als Therapiepferd
- Schauvorführungen und Turniere
Der Jahresumsatz ist auf 6.000 € begrenzt. Der Umsatz darf – einzeln oder in seiner Gesamtheit – in den letzten 12 Monaten und im laufenden Versicherungsjahr bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung nicht überschritten werden. Übersteigt der Gesamtumsatz 6.000 € in den letzten 12 Monaten oder bei einer anteiligen Vorausrechnung des Versicherungsjahres, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Nicht versichert ist die Nutzung zur Jagd sowie das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt neben der Haltung des eigenen Pferdes auch verschiedene Tätigkeiten rund um das Pferd ab. Dazu gehören das Reiten fremder Pferde als Tierhüter, die private Ausübung von Pferdesport, die Teilnahme an Turnieren und Reitunterricht sowie der Einsatz als Therapiepferd und das unentgeltliche Erteilen von Reitunterricht. Auch eine gewerbliche oder nebenberufliche Nutzung mit Gewinnabsicht ist mitversichert, allerdings nur bis zu einem Jahresumsatz von 6.000 €. Bestimmte Bereiche wie die Nutzung zur Jagd oder das Produkthaftpflichtrisiko sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Ist das Reiten eines fremden Pferdes abgesichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter aus dem Mitführen oder Reiten eines fremden Pferdes. Das gilt jedoch nur subsidiär, also nur, wenn keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können.
Bis zu welchem Umsatz ist eine gewerbliche Nutzung des Pferdes mitversichert?
Die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ist bis zu einem Jahresumsatz von 6.000 € mitversichert. Wird dieser Betrag in den letzten 12 Monaten oder bei einer anteiligen Vorausrechnung des Versicherungsjahres überschritten, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Welche Tätigkeiten sind bei der gewerblichen Nutzung eingeschlossen?
Eingeschlossen sind unter anderem das Erteilen von Reitunterricht samt Beaufsichtigung der Reitschüler, die Durchführung und Leitung von Veranstaltungen wie Turnieren, Prüfungen und Umzügen, die Leitung von Reitausflügen und geführten Wanderungen, der Einsatz als Therapiepferd sowie Schauvorführungen und Turniere.
Was ist von der Versicherung ausgeschlossen?
Nicht versichert sind die Nutzung des Pferdes zur Jagd sowie das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022