Verstirbt der versicherte Hund im direkten Zusammenhang mit einem erstattungsfähigen Schadenfall oder wird eine Nottötung nötig, übernimmt die GVO Versicherung in der Tierhaftpflicht die entstehenden Kosten – für die Nottötung sowie auf Wunsch für eine würdevolle Bestattung mit Abholung und Einäscherung. Je Schadenfall und Versicherungsjahr gelten dabei feste Höchstgrenzen für beide Leistungen.
Verstirbt der versicherte Hund im direkten Zusammenhang mit einem Schadenfall, der aus diesem Vertrag zu erstatten ist, oder wird eine Nottötung erforderlich, übernimmt der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für:
- die erforderliche Nottötung und
- auf Wunsch auch die Kosten für eine Bestattung. Dies beinhaltet die Abholung des jeweiligen Standortes sowie die würdevolle Einäscherung bzw. Bestattung des Hundes.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 500 € für die Nottötung und 500 € für die Bestattung.
Was bedeutet das konkret?
Muss der versicherte Hund nach einem versicherten Schadenfall notgetötet werden oder verstirbt er dabei, trägt der Versicherer die Kosten der Nottötung. Auf Wunsch werden auch die Kosten für eine Bestattung übernommen, einschließlich Abholung sowie würdevoller Einäscherung oder Bestattung. Für die Nottötung und für die Bestattung gilt jeweils eine eigene Obergrenze pro Schadenfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Nottötung des Hundes übernommen?
Wenn der versicherte Hund im direkten Zusammenhang mit einem aus diesem Vertrag zu erstattenden Schadenfall verstirbt oder eine Nottötung erforderlich wird, übernimmt der Versicherer die entstehenden Kosten für die erforderliche Nottötung.
Werden auch die Kosten für eine Bestattung des Hundes ersetzt?
Ja, auf Wunsch werden auch die Kosten für eine Bestattung übernommen. Das umfasst die Abholung des jeweiligen Standortes sowie die würdevolle Einäscherung bzw. Bestattung des Hundes.
Wie hoch ist die maximale Erstattung für Nottötung und Bestattung?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 500 € für die Nottötung und 500 € für die Bestattung.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022