Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung für Hunde ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter bei der privaten Teilnahme an Hunde- und Hundeschlittenrennen, an Schauvorführungen und Turnieren sowie bei den zugehörigen Trainingsläufen mitversichert – vorausgesetzt, der Jahresumsatz übersteigt 12.000 € nicht.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter aus:
- der privaten Teilnahme an Hunde- und Hundeschlittenrennen
- der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren
- den Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass nicht mehr als 12.000 € Jahresumsatz erzielt wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Hund privat an Rennen, Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen oder Turnieren teilnimmt. Ebenso sind die Vorbereitungen darauf in Form von Trainingsläufen eingeschlossen. Dieser Schutz besteht allerdings nur, solange der Jahresumsatz die Grenze von 12.000 € nicht überschreitet.
Häufige Fragen
Ist die Teilnahme meines Hundes an einem Rennen oder Turnier versichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter bei der privaten Teilnahme an Hunde- und Hundeschlittenrennen sowie an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren.
Gilt der Schutz auch für das Training vor solchen Veranstaltungen?
Ja, die Vorbereitungen hierzu in Form von Trainingsläufen sind ebenfalls mitversichert.
Gibt es eine Grenze, ab der der Versicherungsschutz entfällt?
Ja, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass nicht mehr als 12.000 € Jahresumsatz erzielt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022