Wer seinen Hund als Blinden-, Behinderten-, Therapie-, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund einsetzt, ist mit der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung abgesichert: Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dieser besonderen Nutzung ist mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die durch die Nutzung des Hundes entstehen als:
- Blinden- und Behindertenbegleithund,
- Therapie- oder Besuchshund,
- Rettungs- oder Suchhund.
Was bedeutet das konkret?
Setzt du deinen Hund in einer besonderen Funktion ein, springt die Tierhaftpflicht auch dann ein. Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die bei der Nutzung als Blinden- und Behindertenbegleithund, als Therapie- oder Besuchshund sowie als Rettungs- oder Suchhund entstehen.
Häufige Fragen
Ist mein Hund auch als Therapiehund über die Tierhaftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus der Nutzung als Therapie- oder Besuchshund ist mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Blinden- und Behindertenbegleithunde?
Ja, Schäden durch die Nutzung als Blinden- und Behindertenbegleithund sind mitversichert.
Sind auch Rettungs- und Suchhunde von der Deckung erfasst?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch die Nutzung als Rettungs- oder Suchhund ist mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022