Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung sind neben dem eigenen Hund auch verschiedene Tätigkeiten abgesichert: das Hüten eines fremden Hundes, die private Ausübung von Hundesport wie Agility oder Dog Dance, die Teilnahme an Sportveranstaltungen und Lehrgängen, der Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund, das Erteilen von Hundetraining sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine gewerbliche Nutzung mit einem auf 12.000 € begrenzten Jahresumsatz.
Tierhüter
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhüter aus dem Hüten oder Mitführen eines fremden Hundes. Voraussetzung ist, dass keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können (subsidiäre Deckung).
Ausübung von Hundesport
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Ausübung von Hundesport, zum Beispiel Agility, Dog Dance oder Zughundesport.
Teilnahme an Hunde-Sportveranstaltungen und -Lehrgängen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Teilnahme an:
- Veranstaltungen, Schauvorführungen und Turnieren
- Hundeschulen und -lehrgängen
- Prüfungen
- den Vorbereitungen (Training) hierzu
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme sowie Ansprüche der anderen Teilnehmer und von Figuranten (Scheinverbrechern).
Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung bzw. Überlassung des Tieres als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.
Hundetraining
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Hundetraining.
Gewerbliche Nutzung / nebenberufliche Tätigkeiten
Mitversichert ist die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird. Dies umfasst folgende Tätigkeiten:
- Erteilung von Unterricht in der Theorie und Praxis
- Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Veranstaltungen, wie Turnieren und Prüfungen
- Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Hundeausflügen und geführten Wanderungen
- Einsatz als Therapiehund
- Schauvorführungen und Turnieren
- Hundesitting
Der Jahresumsatz ist auf 12.000 € begrenzt. Der Umsatz darf – einzeln oder in seiner Gesamtheit – in den letzten 12 Monaten und im laufenden Versicherungsjahr bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung nicht überschritten werden. Übersteigt der Gesamtumsatz 12.000 € in den letzten 12 Monaten oder bei einer anteiligen Vorausrechnung des Versicherungsjahres, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den eigenen Hund, sondern auch für zahlreiche Tätigkeiten rund um den Hund. Dazu zählen das Hüten fremder Hunde, private Sportausübung, die Teilnahme an Veranstaltungen und Lehrgängen, der Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund sowie das Erteilen von Training. Auch eine gewerbliche Nutzung ist eingeschlossen, allerdings nur bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 €. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, entfällt die Leistung des Versicherers.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich einen fremden Hund hüte?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter aus dem Hüten oder Mitführen eines fremden Hundes ist mitversichert. Das gilt allerdings nur subsidiär, also wenn keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können.
Ist die Teilnahme an Hundesport und Turnieren abgesichert?
Ja, mitversichert ist die private, unentgeltliche Ausübung von Hundesport wie Agility, Dog Dance oder Zughundesport sowie die private, unentgeltliche Teilnahme an Veranstaltungen, Schauvorführungen, Turnieren, Hundeschulen, Lehrgängen, Prüfungen und dem dazugehörigen Training.
Bis zu welchem Umsatz ist eine gewerbliche Nutzung mitversichert?
Die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit mit dem Hund ist bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € mitversichert. Wird dieser Betrag in den letzten 12 Monaten oder bei einer anteiligen Vorausrechnung des Versicherungsjahres überschritten, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Ist der Einsatz als Therapie- oder Rettungshund versichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung oder Überlassung des Tieres als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. Der Einsatz als Therapiehund ist zudem im Rahmen der gewerblichen Nutzung eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022