Wer über die Tierhaftpflicht der GVO Versicherung private Mietsachen, geliehene oder gepachtete Gegenstände absichern möchte, findet hier den passenden Schutz: Beschädigt, vernichtet oder verliert das versicherte Tier fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen wurden, greift der Versicherungsschutz bis zu einer festen Höchstersatzleistung. Ausgenommen bleiben unter anderem berufliche Sachen, Schmuck- und Wertsachen sowie Fahrzeuge.
Abweichend von den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Tierhalter mitversichert. Das gilt für die Beschädigung, die Vernichtung oder den Verlust von fremden beweglichen Sachen. Voraussetzung ist, dass diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 25.000 €.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden:
- an Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe der versicherten Personen dienen,
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- an Schmuck- und Wertsachen,
- an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht das versicherte Tier einen Schaden an fremden beweglichen Sachen, die privat gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen wurden, ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters mitversichert. Die Leistung ist auf 25.000 € je Schadenfall und Versicherungsjahr begrenzt. Bestimmte Schäden sind jedoch ausgenommen, etwa an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, an Schmuck- und Wertsachen sowie an Fahrzeugen und durch normale Abnutzung.
Häufige Fragen
Sind Schäden an privat geliehenen Gegenständen durch mein Tier abgesichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters für Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder beweglicher Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Wie hoch ist die maximale Erstattung für solche Schäden?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 25.000 €.
Welche Schäden sind von diesem Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Gilt der Schutz auch für beruflich genutzte gemietete Sachen?
Nein. Schäden an Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe der versicherten Personen dienen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022