Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung gilt für Schäden durch den Gebrauch der genannten Fahrzeuge eine nachrangige Deckung: Kann für einen solchen Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangt werden, so hat diese andere Leistung Vorrang vor der Entschädigung aus dieser Deckung.
Kann für Schäden durch den Gebrauch der vorgenannten Fahrzeuge eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden, so geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Was bedeutet das konkret?
Diese Deckung leistet für Fahrzeugschäden nur nachrangig. Besteht für einen Schaden ein anderer Versicherungsvertrag, aus dem eine Leistung beansprucht werden kann, ist dieser andere Vertrag zuerst zuständig. Erst danach kommt eine Entschädigung aus dieser Deckung in Betracht.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt zuerst bei einem Schaden durch die genannten Fahrzeuge?
Zuerst zahlt ein anderer Versicherungsvertrag, aus dem eine Leistung beansprucht werden kann. Diese Leistung geht der Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Was bedeutet die Subsidiarität in diesem Zusammenhang?
Sie bedeutet, dass diese Deckung nachrangig ist: Kann für den Schaden durch den Gebrauch der Fahrzeuge eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangt werden, hat diese Vorrang.
Leistet diese Deckung, wenn kein anderer Vertrag greift?
Die Regelung stellt nur klar, dass eine andere beanspruchbare Leistung vorgeht. Ob und in welchem Umfang aus dieser Deckung geleistet wird, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022