Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung führt ein Schadenfall nicht automatisch zu einer höheren Prämie oder einer nachträglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Versicherer sichert zu, dass solche Änderungen nicht automatisiert erfolgen, behält sich jedoch eine individuelle Anpassung im Schadenfall vor.
Der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet. Ebenso wird dem Vertrag im Schadenfall nicht automatisch eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden meldet, muss nicht befürchten, dass der Beitrag automatisch steigt oder plötzlich eine Selbstbeteiligung eingeführt wird. Beides erfolgt nicht automatisiert. Der Versicherer kann sich aber im Einzelfall eine individuelle Anpassung vorbehalten.
Häufige Fragen
Steigt mein Beitrag automatisch, wenn ich einen Schaden melde?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet.
Wird nach einem Schaden automatisch eine Selbstbeteiligung in meinen Vertrag aufgenommen?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass dem Vertrag im Schadenfall keine Selbstbeteiligung automatisch vereinbart wird.
Kann der Versicherer nach einem Schaden trotzdem etwas am Vertrag ändern?
Ja, der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022