Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung führt ein gemeldeter Schadenfall nicht automatisch zu einem höheren Beitrag oder einer nachträglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Wer wissen möchte, ob nach einem Schaden zwangsläufig mehr gezahlt werden muss, findet hier die Antwort: Der Versicherer sichert zu, dass beides nicht automatisch geschieht, behält sich aber eine individuelle Anpassung des Vertrags vor.
Der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet. Ebenso wird dem Vertrag nach einem Schadenfall nicht automatisch eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Schaden melden, wird Ihr Beitrag nicht automatisch erhöht und es wird auch nicht automatisch eine Selbstbeteiligung in den Vertrag aufgenommen. Der Versicherer hat sich aber das Recht vorbehalten, den Vertrag im Schadenfall individuell anzupassen.
Häufige Fragen
Steigt mein Beitrag automatisch, wenn ich einen Schaden melde?
Nein, der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet.
Bekomme ich nach einem Schaden automatisch eine Selbstbeteiligung in den Vertrag?
Nein, es wird garantiert, dass dem Vertrag nach einem Schadenfall nicht automatisch eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Kann der Versicherer den Vertrag nach einem Schaden trotzdem ändern?
Ja, der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022