Wann darf die GVO Versicherung den Beitrag in der Pferdehaftpflicht anpassen? Der Versicherer kann die Tarife für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung – also den Nettobeitrag und die Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz – aufgrund der Schaden- und Kostenentwicklung mit sofortiger Wirkung für bestehende Verträge ändern, um das ursprünglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen, wobei die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik zu beachten sind.
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung anzupassen. Das betrifft:
- den Nettobeitrag
- die Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz
Die Anpassung erfolgt aufgrund der Schaden- und Kostenentwicklung. Sie gilt mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge.
Ziel der Anpassung ist, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wiederherzustellen.
Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Beitrag der Pferdehalterhaftpflichtversicherung anpassen, wenn sich die Schäden und Kosten verändert haben. Betroffen sind der Nettobeitrag und die Zuschläge für erweiterten Versicherungsschutz. Damit soll das ursprünglich vereinbarte Gleichgewicht zwischen Versicherungsschutz und Prämie wiederhergestellt werden. Bei der Berechnung muss der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik beachten.
Häufige Fragen
Aus welchem Grund kann der Beitrag angepasst werden?
Die Anpassung erfolgt aufgrund der Schaden- und Kostenentwicklung, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.
Welche Bestandteile des Tarifs sind von der Anpassung betroffen?
Betroffen sind der Nettobeitrag sowie die Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung gilt mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge.
Worauf muss der Versicherer bei der Beitragsanpassung achten?
Der Versicherer hat die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022