Wer bei der GVO Versicherung eine Tierhaftpflicht als Anschlussversicherung beantragt und zugleich noch einen auslaufenden anderen Haftpflichtvertrag hat, erhält eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung: Reicht der bisherige Schutz nicht so weit wie der neue, springt der Versicherer für die Differenz ein. Der bestehende Vertrag geht dabei stets vor, die Deckung gilt höchstens zwölf Monate ab Antragseingang und endet mit Beginn des endgültigen Vertrages – gebunden an Anzeige- und Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers.
Beantragt ein Kunde Anschlussversicherungsschutz für die Tierhalterhaftpflichtversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger, auslaufender Haftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Dafür gelten folgende Voraussetzungen und Bedingungen:
- Soweit der beantragte Versicherungsschutz des künftigen Vertrages über den der anderen noch bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Differenzdeckung für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsschutz gedeckt wären.
- Eine Leistung aus der Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung.
- Eine Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.
- Die im Differenzvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedingungen bilden den Rahmen für die gleichartige Leistung aus allen Versicherungsverträgen zusammen.
- Leistet der Versicherer aus einer anderen Haftpflichtversicherung nicht, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung nicht vergrößert.
- Der Versicherungsschutz für die Differenzdeckung gilt längstens für 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrages.
Sollte der Anschlussversicherungsschutz nicht zustande kommen, so kann der Differenzbeitrag für den Zeitraum des Differenzversicherungsschutzes anteilig auf Basis des nicht zustande gekommenen Anschlussvertrages erhoben werden.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer unverzüglich:
- den Versicherungsfall anzuzeigen, sofern bereits für ihn erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder nur teilweise leistet,
- den Versicherungsfall spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat,
- jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft und Vollmacht zu erteilen oder erteilen zu lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und insbesondere für Nachweise und Leistungen anderer Versicherer.
Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer, so besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versicherungsschutzes aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zur GVO Versicherung wechseln, Ihr alter Haftpflichtvertrag aber noch läuft, sichert die Konditionendifferenzdeckung genau den Bereich ab, in dem der neue Schutz weiter reicht als der alte. Der bestehende Vertrag leistet immer zuerst, und die GVO Versicherung übernimmt nur die darüber hinausgehende Differenz. Diese Übergangsdeckung gilt höchstens zwölf Monate ab Antragseingang und endet mit dem Start des endgültigen Vertrages. Im Schadenfall müssen Sie unverzüglich melden und mitwirken; ohne bestehenden anderen Vertrag oder bei Nichtzahlung des Beitrags dort greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Wann greift die Differenzdeckung überhaupt?
Sie greift, wenn ein Anschlussversicherungsschutz für die Tierhalterhaftpflicht beantragt wird und gleichzeitig noch ein gültiger, auslaufender anderer Haftpflichtvertrag besteht. Gedeckt wird der Teil, um den der neue Schutz über den bisherigen hinausgeht.
Welcher Vertrag leistet zuerst?
Eine Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos vor. Die Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung leistet erst im Anschluss an die andere Versicherung.
Wie lange gilt die Differenzdeckung?
Sie gilt längstens 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrages.
Besteht Schutz, wenn der andere Versicherer wegen Beitragsschulden nicht zahlt?
Nein. Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Schutz oder existiert dort kein Vertrag, besteht kein Anspruch aus diesem Vertrag. Auch wird der Umfang nicht vergrößert, wenn der andere Versicherer wegen Zahlungsverzug oder Obliegenheitsverletzung nicht leistet.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022