Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung erhält der Versicherungsnehmer im Fall einer eitslosigkeit auf Wunsch beitragsfreien Versicherungsschutz: Der Vertrag wird außer Kraft gesetzt, der Schutz bleibt aber in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen bestehen. Die Beitragsfreistellung ist an mehrere Voraussetzungen wie eine mindestens zwölfmonatige Vertragslaufzeit und eine betriebsbedingte Kündigung geknüpft und gilt längstens ein Jahr.
Wird der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf seinen Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald der Versicherungsnehmer beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet ist. Geht der Versicherung der entsprechende Nachweis jedoch erst später als zwei Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu, gilt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises.
Während der Außerkraftsetzung wird beitragsfreier Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen gewährt.
Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
- der Tierhalterhaftpflichtvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate,
- alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit beglichen,
- das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt,
- die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden,
- das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Die Außerkraftsetzung endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn dem Versicherer die entsprechende Mitteilung innerhalb von zwei Monaten zugeht. Anderenfalls endet die Außerkraftsetzung mit Zugang der Mitteilung. Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr dauert.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitslos wird, kann seinen Tierhaftpflichtvertrag auf Wunsch vorübergehend beitragsfrei stellen lassen, wobei der Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Summen weiterläuft. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, unter anderem eine mindestens zwölfmonatige Vertragslaufzeit, bezahlte Beiträge und eine betriebsbedingte Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Die Beitragsfreiheit endet mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens nach einem Jahr. Der Nachweis der Arbeitslosigkeit und die Mitteilung über deren Ende sollten jeweils innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz während der Beitragsbefreiung erhalten?
Ja. Während der Außerkraftsetzung besteht beitragsfreier Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen.
Welche Bedingungen müssen für die beitragsfreie Fortführung erfüllt sein?
Der Vertrag muss vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate bestanden haben, alle Beiträge müssen bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt sein, das Arbeitsverhältnis muss unbefristet, ungekündigt und vom Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt worden sein, die wöchentliche Arbeitszeit vor der Kündigung mindestens 30 Stunden betragen haben und das Arbeitsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht sowie der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit unterlegen haben.
Wie lange gilt die Beitragsbefreiung höchstens?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn. Dauert die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr, erlischt der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
Welche Fristen gelten für den Nachweis und die Mitteilung?
Geht der Nachweis der Arbeitslosigkeit später als zwei Monate nach deren Beginn zu, gilt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises. Endet die Arbeitslosigkeit, endet die Außerkraftsetzung mit der Beendigung, wenn die Mitteilung innerhalb von zwei Monaten zugeht, andernfalls erst mit Zugang der Mitteilung.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022