Wer bei der GVO Versicherung eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen hat und unverschuldet eitslos wird, kann die Beitragszahlung auf Wunsch aussetzen und behält dennoch beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung sind unter anderem eine Meldung bei der Bundesagentur für eit, ein Höchstalter, eine Mindestarbeitszeit und mindestens dreimonatige Beitragszahlung – die Freistellung ist auf insgesamt ein Jahr begrenzt.
Wird der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit des Vertrages unverschuldet arbeitslos, wird die Beitragszahlung des Vertrages auf Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherungsnehmer das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem muss er unverschuldet durch Kündigung seines Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens seinen Arbeitsplatz verlieren und sich arbeitslos melden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss zudem mindestens 20 Stunden betragen haben. Das Arbeitsverhältnis darf nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen worden sein.
Während der Außerkraftsetzung wird beitragsfreier Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen gewährt, wenn der Versicherungsnehmer bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung bezahlt hat. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Der Versicherungsnehmer hat auf Anforderung, mindestens jedoch alle 3 Monate, Auskunft über das weitere Vorliegen der Voraussetzung für die Beitragsfreistellung zu geben und geeignete Nachweise vorzulegen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, endet die Beitragsfreistellung. Sie tritt jedoch mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft, wenn die Auskünfte und Nachweise nachgereicht werden. Dies gilt nicht, solange eine andere Voraussetzung für die Beitragsfreistellung aufgrund eines erbrachten Nachweises erkennbar noch vorliegt.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 1 Jahr andauert.
Was bedeutet das konkret?
Wer während der Vertragslaufzeit unverschuldet arbeitslos wird, kann die Beitragszahlung auf Wunsch aussetzen und behält trotzdem seinen Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Dafür muss man sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, jünger als 58 Jahre sein, zuvor mindestens 20 Wochenstunden gearbeitet und seit mindestens 3 Monaten Beiträge gezahlt haben. Der Nachweis der Arbeitslosigkeit ist regelmäßig, mindestens alle 3 Monate, zu erbringen. Die Beitragsfreistellung ist auf insgesamt ein Jahr begrenzt; dauert die Außerkraftsetzung länger, erlischt der Vertrag.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Aussetzung der Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine entsprechende Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsbefreiung erfüllen?
Der Versicherungsnehmer darf das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss unverschuldet durch Kündigung des Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens seinen Arbeitsplatz verlieren und sich arbeitslos melden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen haben, und das Arbeitsverhältnis darf nicht zum Zweck einer Berufsausbildung geschlossen worden sein. Zudem müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge gezahlt worden sein.
Wie lange gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz wird mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen gewährt und erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Was passiert, wenn ich die geforderten Nachweise nicht rechtzeitig einreiche?
Kommt der Versicherungsnehmer der Pflicht, mindestens alle 3 Monate Auskunft zu geben und Nachweise vorzulegen, nicht unverzüglich nach, endet die Beitragsfreistellung. Sie tritt jedoch mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft, sobald die Auskünfte und Nachweise nachgereicht werden. Dauert die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr an, erlischt der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT 2022