Wer sein versichertes Tier in einer Notlage suchen, retten oder bergen lassen muss, findet in der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung eine Absicherung der dafür anfallenden Kosten, denn der Versicherer übernimmt die dem Versicherungsnehmer entstehenden Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier.
Der Versicherer übernimmt die Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Suche, Rettung und Bergung des versicherten Tieres entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für das versicherte Tier Kosten anfallen, um es zu suchen, zu retten oder zu bergen, trägt diese der Versicherer. Damit sind die entsprechenden Aufwendungen des Versicherungsnehmers abgedeckt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten übernommen, wenn mein versichertes Tier gesucht oder gerettet werden muss?
Ja, der Versicherer übernimmt die dem Versicherungsnehmer entstehenden Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier.
Für welches Tier gilt die Übernahme dieser Kosten?
Die Kostenübernahme gilt für das versicherte Tier.
Welche Arten von Kosten sind hier abgesichert?
Abgesichert sind die Kosten für die Suche, die Rettung und die Bergung des versicherten Tieres.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022