In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Vertrag bezeichneten Tiere versichert – auf Basis der AHB GVO und der geltenden Bestimmungen. Welche Angaben zu Ihrem Tier notwendig sind, erfahren Sie hier.
Versichert ist im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden AHB GVO und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere.
Dem Versicherer anzugeben sind insbesondere:
- Art oder Rasse
- Alter
- Name
- sofern vorhanden: die Chipnummer als Identifikationsmerkmal
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie als Halter der im Vertrag genannten Tiere gesetzlich für einen Schaden haften. Grundlage sind die dem Vertrag zugrunde liegenden AHB GVO und die weiteren Bestimmungen. Damit das jeweilige Tier eindeutig zugeordnet werden kann, teilen Sie dem Versicherer die wesentlichen Merkmale mit.
Häufige Fragen
Was ist in der Tierhaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere – im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden AHB GVO und der folgenden Bestimmungen.
Welche Angaben muss ich zum Tier machen?
Dem Versicherer sind insbesondere Art oder Rasse, Alter, Name und, sofern vorhanden, die Chipnummer als Identifikationsmerkmal anzugeben.
Welche Bedingungen liegen dem Versicherungsschutz zugrunde?
Dem Versicherungsschutz liegen die AHB GVO sowie die im Vertrag folgenden Bestimmungen zugrunde.
Wessen Haftpflicht ist abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere.