Wer mit der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung einen Tiertransportanhänger privat besitzt und nutzt, ist mitversichert – vorausgesetzt, der Anhänger unterliegt nicht der Versicherungspflicht. Der Schutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch solcher Transportanhänger.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Tiertransportanhänger, die privat besessen und genutzt werden. Voraussetzung ist, dass diese Anhänger nicht versicherungspflichtig sind. Für Schäden, für die man in diesem Zusammenhang gesetzlich haftet, besteht dann Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Tiertransportanhänger im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Welche Voraussetzung muss der Anhänger erfüllen, damit er mitversichert ist?
Der Tiertransportanhänger muss nicht versicherungspflichtig sein und privat besessen und genutzt werden.
Gilt der Schutz auch für die geschäftliche Nutzung eines Anhängers?
Der Abschnitt nennt ausdrücklich den privaten Besitz und Gebrauch. Ob darüber hinausgehende Nutzungen abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022