Wie sind Kutschen, Landfahrzeuge und Anhänger in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung abgesichert? Dieser Abschnitt erklärt den Schutz für Tierfuhrwerke, Transportanhänger und Be- und Entladeschäden, die je nach Tarif TOP-VIT und TOP-VIT PlusN unterschiedlich ausfallen.
- Besitz und Verwendung von eigenen und fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen) inkl. gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Gästen: in allen Tarifen enthalten.
- Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen: in allen Tarifen enthalten.
- Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern: in allen Tarifen enthalten.
- Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern: in TOP-VIT nicht enthalten, TOP-VIT PlusN enthalten.
- Be- und Entladeschäden: TOP-VIT bis 2.500 €, 250 € SB; TOP-VIT PlusN bis 10.000 €.
Was bedeutet das konkret?
In diesem Abschnitt geht es um Fahrzeuge rund ums Pferd, etwa Kutschen, nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge und Tiertransportanhänger. Auch die Beförderung von Gästen mit dem Tierfuhrwerk ist eingeschlossen. Beim Rabattschutz für geliehene Anhänger und bei Be- und Entladeschäden unterscheiden sich die Tarife.
Häufige Fragen
Sind Kutschen mitversichert?
Ja, Besitz und Verwendung von eigenen und fremden Tierfuhrwerken wie Kutschen, inklusive gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Gästen, sind in beiden Tarifen enthalten.
Wie sind Be- und Entladeschäden abgedeckt?
Im Tarif TOP-VIT bis 2.500 € mit 250 € Selbstbeteiligung, im Tarif TOP-VIT PlusN bis 10.000 €.
Ist die Rabattrückstufung bei geliehenen Anhängern versichert?
Die Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern ist nur im Tarif TOP-VIT PlusN enthalten, im Tarif TOP-VIT nicht.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pferdehaftpflichtversicherung 2022