Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung sorgt die Besitzstandsgarantie dafür, dass ein Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht schlechtergestellt wird als beim direkten Vorvertrag zur Hunde- oder Pferdehalterhaftpflicht: Hätten die Bedingungen des vorherigen Versicherers einen besseren Versicherungsumfang geboten, reguliert der Versicherer nach dem letzten Stand dieses Vorvertrags. Voraussetzung sind unter anderem ununterbrochener Versicherungsschutz und die Angabe der Vorversicherung bei Antragstellung; bestimmte Risiken wie Auslandsschäden, gewerbliche Risiken und Vorsatz sind ausgenommen.
Stellt sich bei einem Schadenfall heraus, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Hunde- bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprüchen) bessergestellt gewesen wäre, reguliert der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
- die Vorversicherung bei Antragsstellung angegeben wurde,
- die versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt,
- beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen,
- beruflichen und gewerblichen Risiken,
- Vorsatz,
- vertraglicher Haftung,
- Haftpflichtansprüchen gemäß AHB,
- Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was bedeutet das konkret?
Die Besitzstandsgarantie schützt Sie davor, durch einen Wechsel des Versicherers schlechter dazustehen. Wäre der Versicherungsumfang beim direkten Vorvertrag im Schadenfall günstiger gewesen, wird nach den Bedingungen des letzten Standes dieses Vorvertrags reguliert. Dafür müssen Sie die Bedingungen des Vorversicherers vorlegen, und es gelten bestimmte Voraussetzungen sowie Ausnahmen, für die die Garantie nicht greift.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich bei meinem alten Versicherer besser abgesichert war?
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie durch die Bedingungen des direkten Vorvertrags beim Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, reguliert der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes dieses Vorvertrags.
Was muss ich für die Besitzstandsgarantie tun?
Sie müssen die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellen. Außerdem muss ununterbrochen Versicherungsschutz bestanden haben und die Vorversicherung bereits bei Antragstellung angegeben worden sein.
Gibt es eine Obergrenze für die Leistung aus der Besitzstandsgarantie?
Ja, die versicherte Versicherungssumme stellt die Höchstersatzleistung dar. Beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag bleiben unberücksichtigt.
Für welche Schäden gilt die Besitzstandsgarantie nicht?
Sie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, beruflichen und gewerblichen Risiken, Vorsatz, vertraglicher Haftung, Haftpflichtansprüchen gemäß AHB sowie Ansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022