Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung sind auch Sachschäden abgesichert, die durch allmähliche Einwirkungen entstehen – etwa durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub. Damit greift der Versicherungsschutz nicht nur bei plötzlichen Ereignissen, sondern auch bei schleichend entstehenden Schäden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen. Dazu zählen Einwirkungen durch:
- die Temperatur
- Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit
- Niederschläge (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Sachschäden, die nicht auf einen Schlag, sondern nach und nach entstehen. Verursachen also Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub durch allmähliche Einwirkung einen Schaden, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert.
Häufige Fragen
Sind auch schleichend entstehende Schäden mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkungen entstehen.
Welche Arten von Einwirkungen sind bei Allmählichkeitsschäden abgedeckt?
Abgedeckt sind allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen.
Gilt der Schutz nur für Sachschäden?
Der Wortlaut nennt ausdrücklich die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden durch die genannten allmählichen Einwirkungen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022